Indikation
Heilanzeige. Grund für die Anwendung eines Verfahrens oder Heilmittels zur Untersuchung oder Behandlung.
Das Stellen der Indikation ist Aufgabe des Arztes. Er hat dabei Nutzen und Risiko des Verfahrens im konkreten Fall zu beurteilen, mögliche Gegenanzeigen (Kontraindikationen) zu beachten und - abgesehen von Ausnahmen - den Patienten darüber aufzuklären.
Zum Sprachgebrauch: Man sagt, eine Krankheit ist eine Indikation für ein Verfahren (Heilmittel) bzw. ein Verfahren (Heilmittel) ist bei einer Krankheit indiziert.
Bei Indikationen unterscheidet man beispielsweise:
- Absolute Indikation: Zwingender Grund. Ein Unterlassen würde dem Patienten Schaden zufügen.
- Relative Indikation: Kein zwingender Grund. Es gibt andere sinnvolle Möglichkeiten.
- Vitale Indikation: Zwingender Grund bei Lebensbedrohung. Lebensrettung hat absoluten Vorrang (auch vor Aufklärung).
- Kausale Indikation: Grund ist die Krankheitsursache.
- Symptomatische Indikation: Grund sind die Krankheitszeichen (Symptome).