GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)
Verordnung der Bundesregierung über die Vergütung aller ärztlichen Leistungen. Die GOÄ enthält einen Leistungskatalog, nach dem der Arzt mit einer privaten Krankenversicherung (PKV; meist über den Patienten) oder einem Unfallversicherungsträger abrechnen muss.