Nachsorge nach Prostatakrebs-Behandlung
Die Nachsorge ist wesentlicher Bestandteil der ärztlichen Betreuung von Patienten mit einem Prostatakrebs und beinhaltet im Wesentlichen die Verbesserung der Lebensqualität und die rechtzeitige Erkennung eines erneuten Fortschreitens der Erkrankung (Rezidiv). Ziele der langfristigen Nachbetreuung sind, die Rehabilitation fortzuführen, den Behandlungserfolg zu überwachen und bei einem möglichen Fortschreiten des Prostatakarzinoms die weitere Therapie rechtzeitig einzuleiten.
Unter Tumornachsorge versteht man die langfristige ärztliche Betreuung eines Krebspatienten nach einer kurativen Primärtherapie, also nach einer Erstbehandlung mit Heilungsabsicht. Bei Prostatakrebs sind dies die radikale Prostatektomie und die (primäre = erstmalige) Strahlentherapie. Im weiteren Sinne ist auch die Verlaufskontrolle während einer Hormontherapie zur Tumornachsorge zu zählen (s. u.). Anders die Kontrolluntersuchungen bei aufgeschobener Erstbehandlung, die schon beschrieben wurden (s. Abschnitt Aktive Überwachung bei Prostatakarzinom).
Neben der allgemeinen Betreuung, zum Beispiel durch Gespräche, ist das Hauptziel der Tumornachsorge, den Behandlungserfolg zu überwachen, um ein mögliches Rezidiv (Wiederauftreten) des Tumors oder Metastasen (Tochtergeschwülste) frühzeitig zu entdecken. Die Nachsorge kann schon während der Rehabilitation, der Erholungsphase direkt nach der Erstbehandlung beginnen. Im Umkehrschluss setzt sich die Rehabilitation in der langjährigen Nachsorge fort, beispielsweise durch die weitere Behandlung von Harninkontinenz (unwillkürlichem Harnabgang) oder erektiler Dysfunktion (Störung der Gliedversteifung), durch Hilfen im psychischen Bereich und durch Unterstützung bei einem Gesundheitstraining, das auch die richtige Ernährung umfasst (mehr dazu im Abschnitt Rehabilitation nach Prostatakrebs-Behandlung).
Tumornachsorge nach lokaler kurativer Therapie
Sind nach der lokalen (örtlichen) Behandlung durch eine radikale Prostatektomie oder Strahlentherapie keine Symptome (Krankheitszeichen) seitens des Tumors mehr vorhanden, sollten die Nachsorgeuntersuchungen in folgenden Abständen durchgeführt werden: Zunächst zwischen 6 und 12 Wochen nach Ende der Behandlung, danach in den ersten zwei Jahren alle 3 Monate, in den nächsten beiden Jahren alle 6 Monate und ab dem fünften Jahr alle 12 Monate.
Dabei muss jeweils eine rektale Untersuchung erfolgen und der PSA-Wert bestimmt werden. Steigt er über einen bestimmten Grenzwert an, spricht man von einem biochemischen Rezidiv (BCR). Dieses kann verursacht sein durch ein Wiederauftreten des Tumors am ursprünglichen Ort (Tumorrezidiv, „Lokalrezidiv“) oder das Wachstum von Metastasen (Tochtergeschwülsten) in Lymphknoten oder an anderen Stellen des Körpers („systemisches Rezidiv“).
Die DRU (digitale rektale Untersuchung, Tastuntersuchung) erfasst ein Rezidiv später als der PSA-Wertanstieg erkennen lässt. Sie ist deshalb nur bei Tumoren nützlich, die kein PSA abgeben. Bildgebende Verfahren wie eine MRT, besser PET/CT können zum Beispiel zur Lokalisation eines Tumorrezidivs und von Metastasen dienen. Sie sollen nur eingesetzt werden, wenn eine lokale, gezielte Therapie möglich ist und/oder Symptome bestehen.
Die weitere Diagnostik und Therapie sind abhängig von der Art der Erstbehandlung, vom Ort des Rezidivs (lokal oder systemisch) und von individuellen Faktoren (z. B. Begleiterkrankungen). Näheres dazu in den Abschnitten radikale Prostatektomie und Strahlentherapie.
Verlaufskontrolle während Hormontherapie
Während einer langdauernden Hormontherapie sollten alle 3-6 Monate eine körperliche Untersuchung einschließlich rektaler Untersuchung (DRU) durchgeführt und der PSA-Wert bestimmt werden. Der Einsatz weiterer Verfahren (z. B. bildgebende Verfahren, weitere Labor-Tests wie die Bestimmung von Testosteron und anderer Blutwerte) hängt wiederum davon ab, ob tumorbedingte Symptome vorhanden sind und ob sich aus den Ergebnissen Konsequenzen für die weitere Behandlung ergeben können.
Diese regelmäßigen Kontrolluntersuchungen sind vor allem nötig, um das Ansprechen auf die Hormontherapie zu beurteilen und deren mögliche unerwünschte Wirkungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Wichtig ist, den PSA-Nadir (Tiefstwert) zu bestimmen. Steigt der PSA-Wert danach wieder an, sind eventuell weitere medikamentöse Maßnahmen möglich (s. Fortschreitender Prostatakrebs unter Hormontherapie).
Leitlinienprogramm Onkologie
(Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe AWMF): Interdisziplinäre Leitlinie der Qualität S3 zur Früherkennung, Diagnose und Therapie der verschiedenen Stadien des Prostatakarzinoms. Langversion 5.0, 2018 AWMF Registernummer 043/022 OLRübben, H. (Hrsg.): Uroonkologie. 6. Auflage, Springer Medizin Verlag, Heidelberg 2014