Röntgen (Rö)

1. Wilhelm Conrad Röntgen

Physiker, Nobelpreisträger, 1845-1923. Entdeckte die X-Strahlen, die später nach ihm benannt wurden (s. 2.).

2. Röntgenstrahlen (engl. x-ray)

Strahlen aus einem Bereich des Spektrums der elektromagnetischen Strahlung direkt im Anschluss an den ultravioletten Bereich (UV-Bereich). Röntgenstrahlen sind wie UV-Strahlen für das menschliche Auge unsichtbar, haben aber insgesamt eine kürzere Wellenlänge und damit eine höhere Energie. Ihre jeweilige genaue Energie wird als Härte bezeichnet (weich = UV-nah = langwellig mit geringer Energie, hart = UV-fern = kurzwellig mit hoher Energie; vgl. auch Gammastrahlen). Zur Untersuchung des Körpers (zum Röntgen, s. 3.) werden diese Strahlen mit Hilfe einer Röntgenröhre elektrisch erzeugt, zur Therapie (Bestrahlung, mit härteren Röntgenstrahlen) ebenfalls mit einer Röntgenröhre oder einem Teilchenbeschleuniger.

3. Röntgendiagnostik

Kurzformen: Röntgen, eine Röntgenaufnahme machen, durchleuchten). Teilgebiet der Radiologie.

Bei der Röntgenuntersuchung durchstrahlt man den Körper mit Röntgenstrahlen, wobei die Gewebe je nach Art und Dicke einen unterschiedlichen Teil der Strahlen aufnehmen (absorbieren). Der Rest wird zur Bilderzeugung verwendet: Bei kurzer Durchstrahlung entsteht eine Röntgenaufnahme, entweder auf Film (Schwärzung durch die Strahlen, Filmentwicklung) oder im Computer (nach Messung der Strahlen durch Sensoren). Bei längerer Durchleuchtung lassen sich Bewegungen verfolgen, entweder auf einem Leuchtschirm (Fluoreszenzerzeugung durch die Strahlen, heute nur noch nach elektronischer Bildverstärkung) oder einem Computermonitor (ebenfalls nach Strahlenmessung durch Sensoren).

Die Härte der Röntgenstrahlen (s. 2.) bestimmt ihr Durchdringungsvermögen des Gewebes. Man muss deshalb zum Beispiel zur Darstellung eines Knochens eine härtere Strahlung verwenden als zur Darstellung der Lunge. Die Härte und die absorbierte Menge der Strahlen sind auch maßgeblich für den möglichen Schaden an den durchstrahlten Zellen. Daher benutzt man für Röntgenaufnahmen hoch empfindliche Filme mit Verstärkerfolien und wählt den kleinst möglichen Untersuchungsbereich. Bei der Strahlentherapie zur Krebsbehandlung ist dagegen der gewebeschädigende Effekt das wirksame Prinzip.

Anmerkung: Röntgenfilme sind Negativ-Filme. Somit sind im Röntgenbild Bereiche mit geringer Strahlenabschwächung (= hoher Durchlässigkeit des Gewebes) dunkel und Bereiche mit hoher Abschwächung (= geringer Durchlässigkeit des Gewebes) hell. Deshalb (und umgekehrt, als man es sich vorstellt) spricht man bei einer schwarzen Stelle im Röntgenbild von Aufhellung, bei einer weißen von Verschattung. Zur Erhöhung des Kontrasts kann man Kontrastmittel verwenden.

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